Pflegebericht von BEJOY – Wie ein Gutachten für einen Pflegegrad entsteht!

Pflegebericht von BEJOY

Der Pflegebericht von BEJOY fasst einige Informationen zu Pflege, Pflegegrade und Gutachten zusammen.

In Deutschland gibt es (Stand 2021) 4,96 Millionen Pflegebedürftige, von denen etwa 84% zu Hause versorgt werden. Davon wurden insgesamt 3,12 Millionen Menschen mit Pflegebedarf größtenteils von ihren Familienmitgliedern sowie An- und Zugehörigen betreut. Weitere 1,05 Millionen Pflegebedürftige lebten ebenfalls in Privathaushalten, erhielten jedoch teilweise oder vollständig Unterstützung von ambulanten Pflegediensten. Etwa 16% oder 0,79 Millionen Pflegebedürftige wurden in Pflegeheimen vollstationär versorgt (Statistisches Bundesamt, 2023).

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Abbildung 1: Pflegebedürftige nach Versorgungsart (2021)

Pflegegrade

Die Pflegegrade in Deutschland werden in fünf Stufen unterteilt und reichen von leichten Einschränkungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten (Pflegegrad 1) bis hin zu schwersten Beeinträchtigungen, die eine besonders intensive und anspruchsvolle Pflege erfordern (Pflegegrad 5). Je höher der Pflegegrad, desto umfassender sind in der Regel die Leistungen der Pflegeversicherung und desto höher ist auch der Bedarf an pflegerischer Unterstützung (Bundesministerium für Gesundheit, 2023).

Die ersten Schritte...

Antragstellung:
Der Antragsteller stellt einen Antrag auf Pflegeleistungen bei seiner Pflegekasse. Auch bevollmächtigte Familienangehörige, Nachbarinnen und Nachbarn oder Bekannte können den Antrag stellen.

Begutachtung:
Um den Pflegegrad eines Antragstellers in Deutschland zu ermitteln, beauftragt die Pflegekasse unabhängige Gutachter oder den Sozialmedizinischen Dienst (SMD), um eine detaillierte Einschätzung der Einschränkungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten zu erhalten. Die Gutachter besuchen die Wohnung oder Pflegeeinrichtung des Antragstellers nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Es wird empfohlen, dass auch Angehörige oder Betreuer des Antragstellers beim Termin anwesend sind, um das Bild der Gutachterin oder des Gutachters von der Selbstständigkeit des Antragstellers zu ergänzen. Das Gespräch mit den Angehörigen und Betreuern kann dazu beitragen, ein genaues Bild davon zu erhalten, wie selbstständig der Antragsteller noch ist.

Zur Einschätzung der Pflegebedürftigkeit und Einstufung in einen Pflegegrad wird ein Begutachtungsinstrument verwendet. Folgende Fragen dienen als Leitfragen: Was kann die oder der Pflegebedürftige im Alltag allein leisten? Welche Fähigkeiten sind noch vorhanden? Wie selbstständig ist die Person? Wobei benötigt sie oder er Hilfe?

Die sechs Module des Gutachtens

Modul 1 „Mobilität“:
Hier geht es um motorische Aspekte. Zum Beispiel: Kann die betroffene Person allein aufstehen und vom Bett ins Badezimmer gehen? Kann sie sich selbstständig in den eigenen vier Wänden bewegen? Ist Treppensteigen möglich?

Modul 2 „Geistige und kommunikative Fähigkeiten“:
Dieser Bereich umfasst das Verstehen, Erkennen oder Entscheiden etc. (als Denkprozesse). Zum Beispiel: Kann sich die betroffene Person zeitlich und räumlich orientieren? Versteht sie Sachverhalte, erkennt sie Risiken und kann sie Gespräche mit anderen Menschen führen?

Modul 3 „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“:
Hierunter fallen unter anderem Unruhe in der Nacht oder Ängste und Aggressionen, die für die pflegebedürftige Person, aber auch für ihre Angehörigen belastend sind. Auch wenn Abwehrreaktionen bei pflegerischen Maßnahmen bestehen, wird dies hier berücksichtigt.

Modul 4 „Selbstversorgung“:
Kann die Antragstellerin oder der Antragsteller sich zum Beispiel waschen und anziehen, selbstständig die Toilette benutzen sowie essen und trinken?

Modul 5 „Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen – sowie deren Bewältigung“:
Die Gutachterin oder der Gutachter schaut, ob die betroffene Person zum Beispiel Arzneimittel selbst einnehmen, den Blutzucker eigenständig messen, mit Hilfsmitteln wie Prothesen oder Rollator umgehen und eine Ärztin beziehungsweise einen Arzt aufsuchen kann.

Modul 6 „Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte“:
Kann die betroffene Person zum Beispiel ihren Tagesablauf selbstständig gestalten? Kann sie mit anderen Menschen in direkten Kontakt treten oder die Skatrunde ohne Hilfe besuchen?

Abbildung 2: Berechnung der Pflegegrade (Vgl. BMG)

Wie geht es dann weiter?

Gutachtenerstellung: Auf Basis der Begutachtung erstellt der Gutachter ein Gutachten, in dem der Pflegebedarf des Antragstellers erfasst wird. Dabei wird auch eine Empfehlung für den entsprechenden Pflegegrad ausgesprochen.

Entscheidung: Die Pflegekasse prüft das Gutachten und entscheidet darüber, ob und in welchem Umfang Pflegeleistungen gewährt werden.


Was fällt auf?
Die Begutachtung der Pflegegrade in Deutschland ist ein komplexer Prozess, der auf der Grundlage von individuellen Einschätzungen des Pflegebedarfs erfolgt.

Kritik

Aus der individuellen Einschätzung des Pflegebedarfs kommt es häufiger zu Kritik an diesem Verfahren. Die Begutachtung der Pflegegrade muss sich einigen Kritikpunkten stellen (Vgl. Ärzteblatt und Sendung des ARD):

1. Subjektivität: Ein häufiger Kritikpunkt an der Begutachtung der Pflegegerade ist die subjektive Einschätzung durch die Gutachter. Da die Einschätzung des Pflegebedarfs von vielen Faktoren abhängt, ist es schwierig, eine objektive Einschätzung zu treffen. Einige Experten argumentieren, dass das Verfahren zur Einstufung in einen Pflegegrad zu wenig standardisiert ist und daher zu unterschiedlichen Ergebnissen führen kann.

2. Zeitmangel: Ein weiterer Kritikpunkt ist der Zeitmangel, den die Gutachter bei der Begutachtung haben. In der Regel stehen den Gutachtern nur begrenzte Zeitfenster zur Verfügung, um sich ein Bild vom Pflegebedarf des Antragstellers zu machen. Dies kann dazu führen, dass bestimmte Aspekte des Pflegebedarfs nicht ausreichend berücksichtigt werden.

3. Fehlende Berücksichtigung von sozialen Aspekten: Einige Experten kritisieren, dass bei der Begutachtung der Pflegegerade zu wenig auf soziale Aspekte wie die Wohnsituation oder die soziale Unterstützung durch Angehörige eingegangen wird. Hierdurch können Aspekte des Pflegebedarfs unberücksichtigt bleiben, die für die Pflegebedürftigkeit des Antragstellers relevant sind.

4. Komplexität des Verfahrens: Ein weiterer Kritikpunkt ist die Komplexität des Verfahrens zur Einstufung in einen Pflegegrad. Die Kriterien für die Einstufung sind oft schwer zu verstehen, was dazu führen kann, dass Antragsteller Schwierigkeiten haben, die Entscheidungen der Pflegekasse nachzuvollziehen.

5. Fehlende Transparenz: Einige Kritiker bemängeln, dass das Verfahren zur Einstufung in einen Pflegegrad zu wenig transparent ist und dass die Antragsteller zu wenig Informationen darüber erhalten, wie die Entscheidungen der Gutachter zustande kommen.

Haben Sie schon ähnliche Erfahrungen gemacht? Gibt es Dinge, die besonders gut oder schlecht funktioniert haben?

Quellen:
– Statistisches Bundesamt
– Bundesministerium für Gesundheit
Deutsches Ärzteblatt
– Sendung des ARD

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